Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf saubere Luft, stellte der Europäische Gerichtshof 2008 lapidar fest (EuGH, 25.07.2008 – C-237/07 ). Draußen wie drinnen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG).
Saubere Luft und sauberes Wasser sind für die Gesundheit des Menschen und für die Ökosysteme von entscheidender Bedeutung. Dabei steht die Außenluft medial viel stärker im Fokus als die Innenraumluft, in der wir uns jedoch viel länger aufhalten.
Die Innenraumluft hat zunächst mal alle Schadstoffe der Außenluft, und ist häufig zusätzlich mit weiteren Schadstoffen belastet – von Bakterien bis Holzstaub. Luftreiniger und Absaugsysteme von Euromate reduzieren Schadstoffe wie Viren, Bakterien, Feinstaub, Gerüche, Gase, Rauch und Ölnebel.
Saubere Raumluft durch Luftfilterung und Luftreinigung trägt zur Gesundheit von Kunden, Gästen und Mitarbeitern bei, verringert Ausfälle durch Störungen an Elektronik und Geräten und senkt die Wartungskosten. Saubere Luft ist kein Luxus.