TRGS 553 "Holzstaub"
Der Einsatz von Absauganlagen für Holzstaub und Holzspäne , die speziell darauf ausgerichtet sind, in der Luft verbleibenden Holzstaub und feinste Holzspäne zu filtern, hat sich vielfach bewährt.
Neue Technische Regel für Gefahrstoffe Holzstaub
Seit dem 12. Dezember 2022 ist eine neue Technische Regel für Gefahrstoffe Holzstaub (TRGS 553 “Holzstaub”) in Kraft. Dabei werden nun klare Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) angegeben. Heißt konkret: Was bisher dringende Empfehlung war, ist nun Pflicht. Und wird kontrolliert.
Laut Kapitel 2 der Neufassung gilt für die einatembare Staubfraktion von Hartholzstaub nach TRGS 906 zukünftig ein AGW (Arbeitsplatzgrenwert) in Höhe von 2 mg/m³.
Bei einer Mischung von Hartholzstaub mit anderen Holzstäuben gilt der AGW für sämtliche in der Mischung enthaltenen Holzstäube. Hierunter fallen auch Holzwerkstoffe, bei denen Anteile von Hartholz nicht ausgeschlossen werden können.
An der Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe Holzstaub TRGS 553, die nun auch die 2017 erfolgte Ergänzung der EU-Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor Karzinogenen und Mutagenen abdeckt, wirkten die Verbände der Holzindustrie sowie des Tischler- und Schreinerhandwerks maßgeblich mit. Zudem wurden Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an inzwischen erweiterte Vorgaben angeglichen.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe Holzstaub gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, insofern dabei Holzstaub entsteht, ebenso für Tätigkeiten in der Reichweite von Holzstäuben.
Die Regelung greift die Pflichten auf Arbeitgeberseite, unter anderem im Hinblick auf Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Prävention.
Für die betriebliche Praxis bleibt es der bereits bestehenden zentralen Anforderung: Maschinen und Anlagen sind grundsätzlich so zu betreiben, dass ein Schichtmittelwert (Mittel einer Arbeitsschicht) von 2 mg/m³ eingehalten wird. Diese zentrale Anforderung besteht unabhängig von der Art des Holzstaubs.
Allerdings ist der Verpflichtungsgrad nun deutlicher markiert.
Eine Zusammenfassung der Pflichten der Arbeitgeber aufgrund dieser neuen Regelung finden Sie hier (externer Link).
Auch mit modernen Maschinen gelingt es den Betrieben häufig nicht, den geforderten Schichtmittelwert von 2 mg Holzstaub je m³ Raumluft bei der Holzbearbeitung einzuhalten. In diesen Fällen muss die Exposition der Beschäftigten nach dem STOP-Prinzip weiter minimiert werden. Die DGUV hat in ihrer Information 209-044 “Holzstäube” die wesentlichen Möglichkeiten und Vorschriften für den sicheren Umgang mit Holzstäuben zusammengefasst.
Und was jetzt? Industrie-Luftreiniger gegen Holzstaub
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Der Einsatz von Absauganlagen für Holzstaub und Holzspäne , die speziell darauf ausgerichtet sind, in der Luft verbleibenden Holzstaub und feinste Holzspäne zu filtern, hat sich vielfach bewährt – dort, wo Holz bearbeitet wird oder dort, wo man auf den ersten Blick gar nicht an Holzstaub denkt: in Anlieferungs- und Lagerbereichen etwa.
Schroth-Paletten in Fichtenau etwa setzt Industrie-Luftreiniger von Euromate im Bereich der Reparatur und Produktion von Holzpaletten ein. „Staubmessungen zeigen, dass die Staubmenge seit der Installation der Euromate-Geräte um mehr als 70 % verringert wurde. Euromate hat uns kompetent und professionell beraten. Die Luftreiniger in der Produktionshalle arbeiten sehr gut – die Zeit, die wir für die Reinigung aufwenden müssen, hat sich verringert und die Luftverschmutzung ist geringer. Und, was besonders wichtig ist, die Zufriedenheit der Mitarbeiter hat sich verbessert. Das Team hat wieder Spaß an seiner Arbeit.”