Gibt es noch Fördermittel für Luftreiniger gegen Corona?
Immer noch Förderung?
Die Hoffnungen auf ein schnelles Ende der Pandemie haben sich im Jahr 2020 innerhalb von wenigen Wochen zerschlagen, mittlerweile leben wir überdrei Jahre mit dem Coroinavirus. Die meisten Coronabeschränkungen sind inzwischen gefallen. Das RKI stuft die Gefahr als moderat ein. Aber ganz vorbei ist die Pandemie nicht. Und eines haben wir in diesen drei Jahren auch gelernt: Krankheitserreger, die sich über die Luft verbreiten, kann man aus dieser herausfiltern, bevor sie uns infizieren. Eigentlich eine gute Sache. Wer braucht schon Grippe?
Die Pandemie ist nicht vorbei. Und vereinzelt werden Förderprogramme für Luftreiniger wieder aufgelegt
Viele Unternehmen und Dienstleister haben schon im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 in die Zeit danach investiert und Lösungen zur Senkung des Infektionsrisikos installiert: Trennwände, Desinfektionsspender, Luftreiniger mit Filtern entsprechend der Filterklasse Hepa H13 oder H14, teils zusätzlich bestückt mit Silberionenfiltern und UV-C-Licht, um auch die letzten Coronaviren (und sonstige Viren und Bakterien) mit Sicherheit unschädlich zu machen. Andere waren im Frühjahr 2020 zögerlich bei Investitionen und sind erst im Frühherbst 2020 auf den Zug aufgesprungen, auch weil es dann Fördergelder gab für Investitionen in Hygienemaßnahmen.
Als im Herbst 2021 die Infektionszahlen stiegen, überlegten Unternehmer, Schulaufwandsträger, Veranstalter, Ärzte, Therapeuten, nun doch Luftreiniger anzuschaffen für jetzt, bis dass die Impfungen uns alle wirksam schützen – und auch für danach.
Und jetzt, wo sich zeigt, dass die Impfquote nicht ausreicht, um wirksam zu schützen und die Infektionszahlen wieder steigen, zahlt sich die Investition aus. Denn jeder zusätzliche Schutz hilft.
Diese Pandemie hat uns gezeigt, dass ein winzig kleines Virus die Welt lahmlegen kann.
Und dass entsprechende persönliche Maßnahmen verbunden mit technischen Lösungen auch die Infektionszahlen anderer luftübertragener Krankheiten wie Influenza oder Schnupfen senken können. Denn in der Raumluft schweben nicht nur Aerosolwolken mit Coronaviren, sondern jede Menge anderer Viren, Bakterien und Schadstoffe.
Es ist noch nicht zu spät, jetzt in Luftreiniger zu investieren, um sich selbst, Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Gerade jetzt, wo andere Schutzmaßnahmen wegfallen. Bis Mitte Juni 2022 gab es sogar noch Fördermittel vom Staat. Die Überbrückungshilfe IV ist mittlerweile ausgelaufen, weitere Fördermittel sind Stand momentan nicht geplant.
Luftfilter gegen Corona bleiben angesagt
„Erleichtert ist auch Ramona Mühlbauer, die im Wellness-Hotel Lindenwirt in Unterried an der Rezeption jetzt ohne Plexiglas und Maske steht. „Wir müssen halt auch einfach mit dem Virus leben“, sagt die 24-Jährige“, so hieß es am 4. April im Bayrischen Rundfunk. „Hotel-Chefin Maria Geiger freut sich, dass sie endlich wieder normale Gastgeberin sein darf, nicht mehr strenge „Kontrolleurin“, die Gäste notfalls abweisen musste. Von den Masken und den Zugangskontrollen verabschiedet sich der Lindenwirt, von den Luftfiltern, den Desinfektionsständern und dem Lüftungskonzept aber nicht, so Geiger.“
Die Förderung ist ausgelaufen. Luftfilter gegen Corona und andere Viren, gegen Bakterien, Pollen und Schimmelsporen, bleiben angesagt.
Frühjahr 2023:
Sachsen-Anhalt: Zuschuss für Jugendeinrichtungen
Träger der freien Jugendhilfe können einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro je Gerät erhalten. Dies gilt für bereits angeschaffte Luftreiniger in 2022 als auch für Neuanschaffungen in 2023.
Zusätzlich werden Ausgaben für die Erstinstallation, Einweisung des Personals, laufende Wartungen und die Anschaffung von Ersatzfiltern übernommen. Hierfür können nochmals bis zu 2.000 Euro pro Gerät in Anspruch genommen werden.
Wichtig: Gefördert wird die Ausstattung für Jugendzentren, -räume und -clubs (ein Gerät je Raum) sowie für ähnliche feste oder mobile Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, die sich in freier Trägerschaft befinden oder die Voraussetzungen dafür erfüllen und überwiegend für Angebote nach den §§ 11, 12, 13, und 14 des 8. Buches Sozialgesetzbuch genutzt werden.
Anträge konnten bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.