Was müssen Sie tun bei Schweißrauch?
- für eine ausreichende natürliche Lüftung sorgen
- stationäre Absaugung an der Quelle sicherstellen
- zusätzliche Hallenluftreiniger einsetzen
- Farbe, Mennige und Fettreste vor dem Schweißen entfernen
- Atemschutz tragen, zu dem in der Regel ein Schweißervisier, eine Staubmaske und ein Überdruckhelm gehören
Schweißrauch - was ist das und warum ist er schädlich?
Schweißrauch wird immer dann freigesetzt, wenn Schweißarbeiten oder verwandte Verfahren durchgeführt werden. Zu den verwandten Verfahren gehören Schleifen, Fugenhobeln, Schleifen und thermisches Schneiden. Der Begriff Schweißrauch beschreibt das Gemisch aus Gasen, Dämpfen und Partikeln, das beim Schweißen oder verwandten Verfahren freigesetzt wird und von dem einige giftig sind.
Gängige Gase sind Helium (He), Argon (Ar), Ozon (O3), Stickoxide (NO, NO2), Kohlenoxide (CO, CO2) und in einigen Fällen Phosgen. Die im Schweißrauch enthaltenen Partikel und Gase sind so klein, dass sie beim Einatmen leicht in die Lunge eindringen können. Das Einatmen von Schweißrauch kann daher zu schweren gesundheitlichen Beschwerden führen.
Was sind die Folgen von Schweißrauch-Exposition?
Wenn Arbeitnehmer Schweißrauch ausgesetzt sind, besteht die Gefahr, dass sie Stoffe einatmen, die Probleme wie Schädigungen der Atemwege, Fruchtbarkeitsstörungen und in einigen Fällen sogar Krebs verursachen können. Daher ist es wichtig, die Exposition gegenüber Schweißrauch zu minimieren.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?
Die für Schweißrauche anzuwendenden Grenzwerte für die Luftbelastung können in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 5281
vom 30.3.2020 nachgelesen werden. Beim Schweißen unlegierter Stähle beträgt der Grenzwert für A-Staub (1,25 mg/m³) und für alveolengängige Manganverbindungen (0,02 mg/m³). Für hochlegierte Stähle kommen zusätzlich noch die Grenzwerte für Chrom(VI)-Verbindungen (0,001 mg/m³) und für Nickeloxide (0,006 mg/m³) hinzu.
Die aktualisierte Grenzwertliste der DGUV von 2022 bietet ein Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis, um arbeitsbedingte Belastungen von Beschäftigten zu beurteilen.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat in der „Grenzwerteliste 2022“ die wichtigsten Grenzwerte zu chemischen, biologischen und physikalischen Einwirkungen zusammengestellt, die für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Die Grenzwerteliste enthält die Gefahrstoffgrenzwerte – Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und Biologischer Grenzwert (BGW) – aus der TRGS 900 und 903 sowie die Einstufungen der TRGS 905 in einer Tabelle zusammengefasst.
Sie beinhaltet zudem Grenzwerte und Beurteilungswerte für Innenräume, Lärm, Vibration, thermische Belastungen, Strahlung, Elektrizität, biomechanische Belastungen und Hinweise zu biologischen Einwirkungen.
Stationäre Schweißrauchabsaugung an der Entstehungsquelle bzw. Punktabsaugung ist mittlerweile nicht mehr wegzudenken.
Was müssen Sie tun?
Um Gesundheitsbeschwerden vorzubeugen, ist es wichtig, dass Schweißer und andere Mitarbeiter so effizient wie möglich möglich vor der Exposition gegenüber Schweißrauch geschützt werden. Das können Sie tun, indem Sie:
- für eine ausreichende natürliche Lüftung der Innenräume sorgen
- stationäre Absaugung an der Quelle sicherstellen
- zusätzliche Hallenluftreiniger einsetzen
- Farbe, Mennige und Fettreste vor dem Schweißen entfernen
- Atemschutz tragen, zu dem in der Regel ein Schweißervisier, eine Staubmaske und ein Überdruckhelm gehören