Garantie oder Gewährleistung?
Die freiwillige Garantie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht, sondern ergänzt oder erweitert sie in zeitlicher Sicht. Gibt der Hersteller z. B. eine Haltbarkeitsgarantie von drei Jahren, erhält der Kunde dadurch zusätzliche Ansprüche gegenüber dem Hersteller. In den ersten zwei Jahren kann er jedoch, soweit die grundsätzlich strengeren Voraussetzungen der gesetzlichen Gewährleistung auch vorliegen, wahlweise auch diese geltend machen. Die Rechtsstellung des Kunden wird durch eine Garantie also grundsätzlich verbessert.
Fünf Jahre Garantie auf Luftreiniger gegen Viren, Bakterien, Pollen
Über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (Mängelhaftung, 24 Monate) hinaus gibt Euromate auf den Luftreiniger VisionAir BlueLine MicrobeFree Global sowie auf den Pure Air Shield (PAS) 3300 eine Garantie von fünf Jahren auf die Funktionalität des Luftreinigers bei Abschluss einer Wartungsvereinbarung. Das bedeutet, dass in den ersten fünf Jahren am Gerät eventuell auftretenden Mängel kostenfrei repariert bzw. defekte Teile ausgetauscht werden.
Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterscheid?
Gewährleistung
Gesetzlich ist jeder Händler verpflichtet, 24 Monate Gewährleistung (Mängelhaftung) auf Neuwaren einräumen. Geregelt ist die durch die Paragrafen 439 und 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Mit der Gewährleistung werden Mängel des Produkts zum Zeitpunkt des Erwerbs abgedeckt, auch wenn sie nur im Ansatz vorhanden waren und der eigentliche Schaden erst später auftritt. Stellt der Kunde einen Mangel fest, muss das Produkt kostenfrei repariert oder nachgebessert werden; nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen besteht Anspruch auf Austausch des Gerätes. Seit dem 1. Januar 2018 besteht besteht die Verpflichtung im Rahmen der sogenannten Nacherfüllung, dem Kunden auch die Kosten für das Entfernen der mangelhaften Sache und den Einbau der nachgebesserten Sache zu erlassen oder zu erstatten.
Die gesetzlich garantierte Gewährleistung deckt Schäden ab, die ein neuwertiges Produkt von Anfang an zumindest im Ansatz hatte. Kunden können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten problemlos reklamieren. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Kunde allerdings nachweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war (Beweislastumkehr).
Konkretes Beispiel: Kunde A. kauft am Black Friday eine Waschmaschine, die er in der Garage stehen lässt, weil er sie zunächst nicht braucht. Als er sie ein Jahr später dann in Betrieb nehmen will, stellt er fest, dass der Ablaufschlauch einen feinen Riss hat. Da er nicht nachweisen kann, dass dieser Riss schon beim Kauf vorhanden war und nicht während der Lagerung in der Garage entstanden ist, hat er keinen Anspruch auf Gewährleistung – das heißt, er muss den neuen Schlauch und dessen Montage aus eigener Tasche bezahlen.
Ausgenommen von der gesetzlich garantierten Gewährleistung sind alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch (maßgeblich sind die Angaben im Benutzerhandbuch oder in der Gebrauchsanleitung), Reparaturen durch Dritte (einschließlich des Kunden selbst) oder Beschädigung entstanden sind sowie Transportschäden, die beim Transport durch Dritte entstehen. Für letztere haftet der Transportdienstleister.
Grundlage der Gewährleistungsrechte sind die gesetzlichen Regeln des BGB. Die Verbraucherzentrale macht deutlich: „Die Gewährleistung (‚Sachmängelhaftung‘) ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird.“
Garantie
Eine Garantie ist unabhängig von der Laufzeit eine freiwillige Maßnahme der Hersteller. Grundlage der Garantie ist der jeweilige Garantievertrag.
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern ein freiwilliges Angebot des Herstellers der Ware, eine Art Funktions- und Haltbarkeitsversprechen. Dabei kann der Hersteller entscheiden, welche Produkteigenschaften durch eine Garantie abgedeckt werden und wie lange diese gültig ist. Die Zeiträume bewegen sich in der Regel zwischen einem und drei Jahren bei normaler Nutzung. Innerhalb dieser Frist spielt es dann keine Rolle, ob der Mangel schon beim Kauf bestand oder erst später eintrat. Ein Mangel kann auch noch am letzten Tag der Garantiezeit auftreten; der Kunde muss nichts weiter tun als das belegen und den Mangel vor Ablauf der Garantiezeit melden. Auch wenn die Reparatur erst nach Ablauf der Garantie erfolgen kann, bleibt sie kostenfrei.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung (maßgeblich sind Nutzerhandbuch und/oder Bedienungsanleitung) und/oder ein Wartungsvertrag / eine Wartungsvereinbarung können Vertragsgrundlage eines Garantievertrages sein; auch hier sind Schäden durch Selbstverschulden in der Regel ausgeschlossen.
Die Garantie ersetzt die Gewährleistung nicht, sondern ergänzt oder erweitert sie in zeitlicher Sicht. Gibt der Hersteller z. B. eine Haltbarkeitsgarantie von drei Jahren, erhält der Kunde dadurch zusätzliche Ansprüche gegenüber dem Hersteller. In den ersten zwei Jahren kann er jedoch, soweit die grundsätzlich strengeren Voraussetzungen der gesetzlichen Gewährleistung auch vorliegen, wahlweise auch diese geltend machen. Die Rechtsstellung des Kunden wird durch eine Garantie also grundsätzlich verbessert.
Fünf Jahre Garantie auf den Luftreiniger gegen Coronaviren: Was habe ich davon?
Wenn Sie jetzt einen Luftreiniger gegen Corona, Viren und Bakterien kaufen und eine Wartungsvereinbarung abschließen, brauchen Sie sich in den kommenden fünf Jahren um nichts mehr Sorgen machen. Die notwendigen regelmäßigen Wartungen machen die Servicetechniker von Euromate zu dem beim Kauf vereinbarten Preis. Alle eventuell anfallenden Reparaturen erfolgen auch nach der gesetzlichen Gewährleistungszeit kostenfrei.
Sie haben beim Kauf keine Wartungsvereinbarung getroffen? Geht auch nachträglich!
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